AI Act tritt in Kraft: Was Unternehmen ab August 2026 jetzt immer prüfen sollten
Ab dem 2. August 2026 sind die zentralen Regelungen des AI Acts in der Europäischen Union verbindlich anwendbar und bilden den maßgeblichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen.
Gerade erst ist das letzte Google Core Update (Ende Mai - Anfang Juni 2026) durch, „thin content“ und KI-Inhalte aus der Retorte (LLMs) wurden abgestraft und abgeranked, kommt auch schon der nächste große Block auf unsere Agenturkunden zu. Der „AI Act“!
Viele haben es noch nicht so ernst genommen, aber die nächsten Wochen wird es sicherlich eines der tragenden Themen beim generellen Thema KI, Internetseiten, TYPO3, CMS, Datenschutz, Fakes, Deepfakes, News und Durchsichtigkeit...
Der AI Act bringt neue Transparenzpflichten für KI auf Websites und digitale Medien. Im Zentrum steht dabei eine saubere Prüfung: Wo setzen Sie KI ein, ist das verständlich eingeordnet, und ist es dort transparent, wo Nutzer KI erkennen müssen?
Warum der AI Act jetzt konkret für Websites wichtig wird
Längst steckt Künstliche Intelligenz (KI oder englisch AI) in vielen digitalen Prozessen und Anwendungen, die wir täglich nutzen. Texte entstehen rasch mit KI-Unterstützung. Bilder werden kurzerhand generiert und nicht mehr langwierig gesucht im eigenen Imagepool, von der Klärung von Bildrechten gleich mal ganz abgesehen. Chatbots beantworten Fragen von Nutzern direkt und Übersetzungstools liefern Inhalte in mehreren Sprachen parallel, ganz wie der Nutzer es wünscht. In vielen Programmen hat die KI Einzug gehalten und man wird bereits während der Eingabe unterstützt oder gefragt, ob der Text lieber in der Muttersprache abgebildet werden soll? Das ist Liveübersetzung und Live-Guiding am Arbeitsplatz 2.0. Und die Ergebnisse nur zu oft ungeprüft und nicht deklariert, aber schnell schnell irgendwo veröffentlicht…
Mit der EU KI Verordnung entsteht dafür ein gemeinsamer Rechtsrahmen in Europa. Die Verordnung ist bereits vor fast 24 Monaten am 1. August 2024 in Kraft getreten. Viele Regeln gelten schrittweise, werden also nach und nach auch rechtlich angewandt und relevant. Besonders wichtig für Unternehmenswebsites ist aber der 2. August 2026. Ab diesem Datum starten unter anderem die Transparenzregeln aus Artikel 50. (Der Originalartikel der Europäischen Kommission zur Einsicht: HIER)
Der AI Act will KI nicht verbieten und auch nicht aufhalten, was bisher bereits alles nutzbar wurde. Er will Risiken senken, Täuschung vermeiden und den Einsatz von KI nachvollziehbarer machen. Vor allem immer dabei im Blick natürlich der Verbraucher, Besucher oder Kunde.
Für Website Betreiber entsteht dadurch direkt eine praktische Frage:
„Wann muss KI sichtbar gekennzeichnet werden und wann reicht ein sauberer interner Prüfprozess?“
Nicht jeder KI Text braucht automatisch ein Label oder gesonderten KI-Hinweis
Viele unserer Webseiten-Kunden und Unternehmen fragen sich, ob künftig jeder Text mit einem Hinweis wie „mit KI erstellt“ versehen werden muss, auf ihren Corporate Websites, im Onlineshop oder im Web-Blog. Das ist nach „Artikel 50“ nicht der Regelfall und auch nicht so gemeint in seiner Ursprungsform.
Entscheidend ist der Kontext, der aus dem entsprechenden Inhalt des AI Act als Referenz gilt bzw. hervorgeht. Artikel 50 betrifft Texte nicht pauschal. Relevant wird die Frage nach einer Hinweispflicht vor allem dann, wenn KI Inhalte auf der Website live gehen, die für die öffentliche Meinungsbildung oder gesellschaftliche Debatten eine Rolle spielen.
Immer wichtiger wird zukünftig daher auch die Expertise (auch in E-E-A-T) und damit auch das HITL (Human in the loop). Denn eine Ausnahme greift teilweise dann, wenn der Artikel oder die Webseite inhaltlich und fachlich menschlich geprüft wurde, eine redaktionelle Kontrolle erfolgt ist und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Kurz gesagt, wenn ein Mensch komplett bewertet hat, ob die KI da die richtigen Aussagen getroffen hat.
Für klassische Unternehmensinhalte ist das wichtig. Produktseiten, Leistungsbeschreibungen, Blogartikel, Case Studies, Landingpages oder auch News und Whitepaper fallen daher nicht automatisch unter eine sichtbare Kennzeichnungspflicht. Sie sollten aber fachlich geprüft und insbesondere redaktionell freigegeben werden.
Was ein guter Prüfprozess leisten sollte
Ein Text sollte niemals einfach ungeprüft aus einem der unzähligen KI-Tools übernommen werden. Informationen und Inhalte wie Fakten, Zahlen, Kundenbezüge, Leistungsversprechen und sensible Aussagen brauchen Kontrolle und unterliegen häufig auch dem Datenschutz (DSGVO beachten!).
Sinnvoll ist eine einfache interne Dokumentation für spätere Nachweise:
- Wurde KI als Hilfsmittel genutzt?
- Wer hat den Inhalt fachlich geprüft?
- Wer hat den Text redaktionell freigegeben?
- Wann erfolgte die Freigabe?
- Gibt es einen Grund für eine sichtbare Kennzeichnung?
So entsteht keine unnötige Verunsicherung für Besucher und Nutzer der Internetseiten oder digitalen Informationen. Gleichzeitig bleibt transparent und nachweislich nachvollziehbar, wie Inhalte entstanden sind, die publiziert wurden.
Bilder, Videos und Stimmen brauchen mehr Aufmerksamkeit
Insbesondere bei Bildern, Videos und Audioinhalten wird die Bewertung sensibler und da geht es auch „ans Eingemachte“. Der AI-Act nennt ausdrücklich KI generierte oder KI manipulierte Inhalte, die als Deepfake erscheinen können. Damit sind explizit Inhalte gemeint, die Personen, Orte, Objekte, Einrichtungen oder Ereignisse in einer Art darstellen, dass sie fälschlich echt wirken können. Also realistisch und für den Betrachter im ersten Augenblick nicht zu erkennen, ob es ein Original und damit echtes Bildmaterial ist oder KI-generiert.
Das betrifft vor allem (Foto-) realistische Darstellungen. Zum Beispiel künstlich erzeugte Menschen, Teams, Büros, Baustellen, Maschinen, Veranstaltungen oder Kundenprojekte, die aus einem entsprechenden Prompt heraus erstellt wurden.
Ein abstraktes Icon ist da meist unkritischer als ein realistisches Bild, das angeblich das Unternehmens-Projektteam bei einer Veranstaltung zeigt. Eine grafische Illustration ist anders zu bewerten als ein Foto, das wie eine echte Kundenreferenz wirkt.
Ein generierter Comic oder ein gezeichnetes Stillleben ist da was anderes und klar als „nicht real“ einzuordnen.
Geeignete Hinweise für KI Bilder
Je nach Einsatz und Art der Images können kurze Hinweise reichen:
„KI generiertes Bild“
„Symbolbild, mit KI erstellt“
„KI generierte Visualisierung, keine Aufnahme des tatsächlichen Projekts“
Besonders vorsichtig sollten Unternehmen bei Referenzen, Case Studies und Kundenstimmen sein. Ein KI-Bild darf nicht den Eindruck erwecken oder suggerieren, es zeige ein echtes und reales Kundenprojekt, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.
Chatbots müssen als KI erkennbar sein
Bei den aktuell viel eingesetzten Chatbots ist die Richtung sehr viel eindeutiger. Wenn Nutzer direkt mit einem KI-System interagieren, sollen sie darüber informiert werden, dass sie mit „einer Maschine sprechen!“. Das gilt spätestens zu Beginn der Interaktion oder Konversation, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Wobei „offensichtlich“ hier ein schwieriger Begriff ist, wie wir finden. Insbesondere „AI-Support-Chatbots“, die aktuell immer mehr Anklang finden, sind mit den Supportinformationen der letzten X-Jahre gefüttert und „angelernt“! Da merkt man ggf. erst sehr spät, dass man eigentlich mit einer Maschine quatscht, vor allem wenn sie sich mit natürlichem Namen vorgestellt hat. Daher im Zweifel für die Transparenz und die Info an den Besucher oder Anwender angeben.
Das betrifft besonders Support Chatbots, Vertriebsassistenten, Produktberater, Terminassistenten oder KI gestützte Anfrageformulare.
Ein sinnvoller Hinweis kann so aussehen:
„Sie chatten mit einem KI Assistenten. Die Antworten können unvollständig oder fehlerhaft sein. Bitte geben Sie keine vertraulichen oder sensiblen Daten ein.“
Bei technischen oder vertraglichen Themen kann ergänzt werden:
„Verbindliche Informationen erhalten Sie über unser Team.“
Wichtig ist auch die technische Einbindung. Wenn ein externer Chatbot auf der eigenen Website erscheint, wirkt er aus Nutzersicht wie ein Teil des Unternehmens. Deshalb sollte der Hinweis direkt im Chat sichtbar sein. In vielen Fällen hat man bereits gesehen, dass eine Art „Vorstellung“ des Chatpartners darüber aufklärt.
Chatbot Beispiel:
„Hallo, mein Name ist Botti und ich bin Ihr virtueller Service- und Support-Agent. Wie kann ich Ihnen heute helfen?“
Externe KI-Tools vor der Einbindung prüfen
Viele Unternehmen entwickeln KI nicht selbst. Sie binden externe Drittanbieter-Tools in ihre bestehenden Webseiten ein, häufig besonders im B2B Bereich. Dazu gehören Chatbots, Übersetzungstools, Produktempfehlungen, KI gestützte Suchen, Bildgeneratoren, Avatare, Stimmen oder gar ganze Recruiting Lösungen.
Vor der Einbindung sollten Unternehmen genau prüfen, was das Tool wirklich macht. Sie sollten auch klären, welche Daten verarbeitet werden und ob Nutzer direkt mit KI interagieren. Zudem auch hier wieder die DSGVO und weitere Vorgaben berücksichtigen, darunter fällt dann auch das BFSG.
Einzelne Prüfpunkte als Kontrollliste für neue Inhalte im Marketing und Website-Betrieb:
- Ob es sich tatsächlich um ein KI-System handelt
- Ob Nutzer direkt mit dem Tool interagieren und ein passender Hinweis vorhanden ist
- Ob das Tool Inhalte erzeugt, die ungeprüft auf der Website erscheinen
- Ob diese Inhalte echt wirken könnten
- Ob sich ein Hinweis sichtbar einbinden lässt
- Ob personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet werden
- Ob der Datenschutz (DSGVO) berücksichtigt ist
- Ob es klare Grenzen bei Preisen, Verträgen und technischen Aussagen gibt
- Ob ein Mitarbeiter den Prozess prüfen oder übernehmen kann
Gerade im Recruiting ist besondere Vorsicht sinnvoll, da es sich bei den Userdaten um vertrauliche und persönliche Daten handelt, die ggf. sogar einer höheren Schutzklasse unterliegen können. Der AI Act nennt KI-Systeme im Bereich Beschäftigung und Personalmanagement als besonders sensibel (Personendaten, Steuerdaten, Gesundheitsdaten, GdB, Familienstand, Kinder, Konfession, etc.). Dazu können Systeme gehören, die Lebensläufe vorsortieren, Bewerber bewerten oder Empfehlungen für Personalentscheidungen geben.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Unternehmen sollten das Thema pragmatisch, aber ernsthaft angehen. Nicht jedes KI-Hilfsmittel braucht gleich ein sichtbares Hinweisschild in jeder Situation. Aber jeder tatsächliche Einsatz braucht eine klare Einordnung und ggf. auch eine sichtbare Information für den Anwender, Nutzer oder Kunden.
Zuallererst ist eine Bestandsaufnahme wichtig, um im ersten Schritt festzulegen, was generell zutrifft und was nicht. Insbesondere betriebsinterne Prozesse sollten aufgenommen und dahingehend optimiert und angepasst werden.
Wo wird KI bereits genutzt aber nicht deklariert? Welche Texte wurden mit KI vorbereitet und finden diese Anwendung? Gibt es weitere Inhalte durch KI erstellt wie Bilder, Videos, Stimmen oder Avatare? Werden zusätzliche Techniken wie Chatbots oder gar externe KI-Tools von Drittanbietern eingebunden? Gibt es zusätzlich dazu sensible Inhalte wie Whitepaper, Case Studies, Fachbeiträge oder gar einen Recruitingprozess? Werden Themen mit öffentlichem Interesse entsprechend bewertet und auch mit transparenten Hinweisen versehen?
Danach sollte entschieden werden, um Prozesse zu etablieren:
- Welche Inhalte brauchen keine sichtbare Kennzeichnung?
- Welche Inhalte sollten intern dokumentiert werden?
- Welche Inhalte sollten auf der Website gekennzeichnet werden?
- Welche externen Tools brauchen eine technische oder rechtliche Prüfung?
- Welche Prozesse lassen sich im CMS abbilden?
- Ist der Datenschützer bereits an Bord und weiß er Bescheid?
In TYPO3 kann ein entsprechender Workflow helfen, genau diese Dinge und Prozesse abzubilden und sicherzustellen ohne massiven Mehraufwand. Denkbar sind hier entsprechende und unternehmensspezifische Felder für KI-Einsatz, Inhaltstyp, Prüfstatus, verantwortliche Person, Freigabedatum, Kennzeichnungsbedarf und eingesetztes Tool. Vieles davon kann automatisiert erfasst werden, einiges wird vom Redakteur vermerkt bzw. angeklickt.
So wird der AI Act nicht zum Bremsklotz, sondern zur transparenten Aufklärung im täglichen Arbeitsablauf. Aus dem Anlass der Gesetzesanpassung heraus entsteht dadurch redaktionelle Qualität, Transparenz und zusätzliche Website-Prozesse, die Inhalte sauberer aufzusetzen, prüfen und darstellen.
Referenzen zum AI Act
Der bestehende NEW.EGO Glossarartikel erklärt den AI Act als einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz und beschreibt den risikobasierten Ansatz der Verordnung.
Die Europäische Kommission hat erstmalig am 21. April 2021 den Verordnungsvorschlag vorgelegt, der den AI Act als Regelwerk beschreibt, das Vertrauen in KI schaffen und Risiken adressieren soll. Dazu gehören ein risikobasierter Ansatz, Vorgaben für Hochrisiko Systeme und spezielle Transparenzpflichten. Vorausgegangen war der Wunsch zur Regulierung der Anwendung, zur Unterstützung der Menschen und Innovationen und zum Schutz der Grundrechte. Dies wurde in einer ersten Fassung, dem sogenannten „KI Weißbuch“ vom 19. Februar 2020 festgehalten. Das EU Parlament stimmte dem Vorschlag aus dem April 2021 erst fast 3 Jahre später am 13. März 2024 zu. Danach war es eilig und der Rat der EU gab am 21. Mai 2024 endgültig grünes Licht. Veröffentlicht wurde die Verordnung am 12. Juli 2024 im Amtsblatt. In Kraft trat sie am 1. August 2024.
Artikel 50 regelt die Transparenzpflichten für bestimmte KI Systeme. Dazu gehören direkte Interaktionen mit KI Systemen, maschinenlesbare Markierungen für synthetische Inhalte, Hinweise bei Deepfakes und Offenlegungspflichten bei bestimmten KI generierten Texten.
Fazit: Weniger Panik, mehr Struktur und direktes Handeln
Prüfen Sie Einsatz, Inhalt, Wirkung und Verantwortung jedes KI-Inhalts – daraus ergibt sich, ob eine sichtbare Kennzeichnung nötig ist.
Unternehmen sollten jetzt prüfen, wo KI auf ihrer Website eingesetzt wird, auch im B2B-Bereich. Texte brauchen vor allem redaktionelle Kontrolle. Realistische Bilder, Videos, Stimmen, Chatbots und externe KI Tools brauchen mehr Transparenz. Wer diese Punkte sauber trennt, schafft Klarheit für Nutzer und Sicherheit im eigenen Prozess.
Ein letzter Punkt: Wir ordnen hier ein, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Bei verbindlichen Fragen zum AI Act sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer spezialisierten Kanzlei.
Muss zukünftig jeder KI-Text auf einer Website gekennzeichnet werden wegen des AI Act?
Ausschlaggebend sind Inhalt und Zweck. Bei redaktionell geprüften Texten zu Unternehmen oder Produkten reicht in der Regel eine interne Prüfung mit benanntem Verantwortlichen – eine sichtbare Kennzeichnung ist dann meist nicht zwingend.
Wann wird Artikel 50 des AI Act für Websites relevant?
Die anwendbaren Transparenzregeln aus Artikel 50 starten nach der aktuellen EU Zeitplanung am 2. August 2026. Sie betreffen unter anderem KI-Interaktionen, Deepfakes und bestimmte KI generierte Texte. Auch wenn die Gesetze bereits in Kraft sind, zeigt die Auslegung erst zu diesem Termin Wirkung.
Müssen KI Bilder immer gekennzeichnet werden?
Auch nicht immer und nicht pauschal. Besonders betroffen sind realistisch wirkende KI Bilder, die wie echte Fotos aussehen oder den Anschein erwecken, echte Projekte oder echte Personen darzustellen.
Was gilt bei integrierten Chatbots auf oder in Websites?
Wenn Nutzer direkt mit einem KI-System sprechen, sollte der Chatbot sich klar „outen“ und eindeutig als „KI“ erkennbar sein. Der Hinweis sollte spätestens zu Beginn der Interaktion erscheinen, besser noch bevor die Konversation startet. Ein Standardhinweis beispielsweise mit * gekennzeichnet und im Footer der Webseite dürfte in vielen Fällen nicht ausreichen!
Was sollten Unternehmen als Erstes tun?
Wir schlagen zum Start immer eine „Bestandsaufnahme“ vor. Die meisten Unternehmen und B2B-Kunden können nicht überblicken, welche Techniken sich die letzten 3 Jahre bereits eingeschlichen haben, die jetzt plötzlich an diesem Termin Relevanz erhalten. Unternehmen sollten generell erfassen, wo KI genutzt wird oder wurde, welche Inhalte dadurch betroffen sind und welche Kennzeichnung oder interne Prüfung nötig ist, um Klarheit und Transparenz zu schaffen für die Besucher und Nutzer.