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Was sind betroffene Produkte & Dienstleistungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft künftig barrierefrei gestaltet sein müssen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und ältere Personen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen.

Welche Produkte müssen barrierefrei sein?

Das BFSG nennt konkret bestimmte verbrauchsrelevante Produkte, die nach dem Gesetz barrierefrei angeboten werden müssen – insbesondere im digitalen und technologischen Bereich.

Beispiele für betroffene Produkte:

  • Smartphones & Tablets
  • Computer & Betriebssysteme
  • Geldautomaten & Fahrkartenautomaten
  • Zugangskontrollterminals (z. B. bei Flughäfen, Gebäuden)
  • Router & Netzwerktechnologie
  • E-Book-Lesegeräte (z. B. Kindle)
  • Bank- und Zahlungsterminals

Diese Produkte müssen z. B.:

  • mit Screenreadern kompatibel sein
  • per Tastatur oder Touchscreen bedienbar sein
  • über akustische und visuelle Rückmeldungen verfügen
  • kontrastreiche Benutzeroberflächen bieten

Welche Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?

Neben Produkten regelt das BFSG auch eine Vielzahl von Dienstleistungen, die für Verbraucher bereitgestellt werden. Diese müssen künftig digital zugänglich und verständlich sein.

Beispiele für betroffene Dienstleistungen:

  • Online-Banking und Finanzdienste
  • E-Commerce / Online-Shops
  • Telekommunikation (z. B. Mobilfunkverträge, Messenger)
  • Personenbeförderung (z. B. Online-Ticketbuchung, Fahrplan-Apps)
  • Zugang zu Audio- und audiovisuellen Medien (z. B. Streamingdienste)
  • E-Books und Online-Verlagsdienste
  • Kundenservice (z. B. Chatbots, Hotlines, E-Mail-Kommunikation)

Diese Dienstleistungen müssen z. B.:

  • barrierefrei über Webseiten und Apps zugänglich sein
  • alternativ nutzbare Kontaktwege bieten (Text, Sprache, Video)
  • Informationen verständlich und strukturiert darstellen
  • eine Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement) bereitstellen

Technische Anforderungen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit richtet sich u. a. nach folgenden Standards:

  • EN 301 549 (EU-Norm für digitale Barrierefreiheit)
  • WCAG 2.1 – Level AA (Web Content Accessibility Guidelines)
  • ggf. zusätzliche Anforderungen laut BFSGV (Verordnung)

Ausnahmen & Übergangsfristen

  • Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, ≤ 2 Mio. € Umsatz) sind nur bei Dienstleistungen ausgenommen.
  • Selbstbedienungsterminals müssen bis 2040 nachgerüstet werden, wenn sie bereits vor dem Stichtag 2025 im Einsatz waren.

Fazit

Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen, die täglich genutzt werden – vom Smartphone über den Online-Shop bis hin zum Ticketautomaten. Wer frühzeitig barrierefrei plant, sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für bessere Nutzerfreundlichkeit und digitale Teilhabe für alle.

Lesen Sie mehr über die Zielgruppen & Verpflichtete im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

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