Welche Begriffe gibt es zur Barrierefreiheit im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verfolgt das Ziel, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Um die gesetzlichen Anforderungen richtig umzusetzen, ist es wichtig, zentrale Begriffe zur Barrierefreiheit zu kennen und zu verstehen.
Wichtige Begriffe zur Barrierefreiheit (im Sinne des BFSG)
1. Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte, Dienstleistungen, Informationen und Infrastrukturen ohne fremde Hilfe und in vollem Umfang nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen.
2. Digitale Barrierefreiheit
Bezieht sich auf die Gestaltung von Websites, Apps, Software und digitalen Schnittstellen, sodass sie für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zugänglich und bedienbar sind (z. B. per Screenreader, Tastatur oder mit unterstützender Technologie).
3. Screenreader-Kompatibilität
Ein Screenreader ist eine Software, die Bildschirmtexte vorliest oder in Blindenschrift ausgibt. Barrierefreie digitale Inhalte müssen korrekt strukturiert sein, damit Screenreader sie zuverlässig interpretieren können.
4. Tastaturbedienbarkeit
Digitale Angebote müssen vollständig über die Tastatur steuerbar sein – ohne Maus. Das ist entscheidend für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen.
5. Alternativtexte (Alt-Texte)
Alt-Texte sind beschreibende Texte für Bilder, die von Screenreadern vorgelesen werden. Sie machen visuelle Inhalte auch für blinde oder sehbehinderte Menschen verständlich.
6. Kontrastverhältnis
Gutes Design bedeutet nicht nur Ästhetik – barrierefreie Oberflächen benötigen ausreichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, um gut lesbar zu sein (z. B. laut WCAG mindestens 4,5:1).
7. Leichte Sprache & Einfache Sprache
Diese sprachlichen Konzepte helfen Menschen mit Lernschwierigkeiten, geringer Lesekompetenz oder Deutsch als Zweitsprache, Inhalte besser zu verstehen. Leichte Sprache folgt dabei strengen Regeln.
8. Accessibility Statement (Barrierefreiheitserklärung)
Eine öffentliche Erklärung, in der Unternehmen oder Dienstleister offenlegen, wie barrierefrei ihr digitales Angebot ist – inkl. Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und ggf. Hinweise zu Ausnahmen.
Relevante Normen & Richtlinien
Die Begriffe zur Barrierefreiheit orientieren sich an folgenden Standards, die auch im BFSG genannt werden:
- EN 301 549 – Europäische Norm für barrierefreie IKT-Produkte
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) – internationale Richtlinie zur barrierefreien Webgestaltung
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – rechtliche Grundlage für Inklusion und Teilhabe
Warum sind diese Begriffe wichtig?
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach BFSG ist nur möglich, wenn Unternehmen und Entwickler die entsprechenden Begriffe verstehen und korrekt anwenden. Die genaue Bedeutung dieser Begriffe bildet die Grundlage für barrierefreies Design, Entwicklung und Kommunikation.
Wer barrierefrei entwickeln, gestalten oder anbieten will, muss die zentralen Begriffe der Barrierefreiheit kennen – besonders im Kontext des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Nur so lassen sich gesetzliche Anforderungen erfüllen und echte digitale Teilhabe ermöglichen.
Erfahren Sie mehr über die betroffenen Produkte & Dienstleistungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
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