Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt und die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor regelt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen erstmals zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Angebote.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz verpflichtet Hersteller, Händler und Dienstleister, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefreianzubieten. Dazu gehören z. B.:
- Technische Geräte wie Smartphones, Computer, Geldautomaten, Ticketautomaten, Router
- Digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Banking-Apps, Messenger, Telefondienste
- Informationen in elektronischer Form, z. B. über E-Book-Reader oder Selbstbedienungsterminals
Für wen gilt das BFSG?
- Gilt für: Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten
- Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz) – jedoch nur bei Dienstleistungen
Warum ist das Gesetz wichtig?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stärkt die digitale Teilhabe von rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Es fördert inklusive Gestaltung, sorgt für mehr Rechtssicherheit und schafft europaweit einheitliche Standards.
Technische Standards und Umsetzung
Die Anforderungen basieren auf anerkannten Normen wie:
- EN 301 549 (für digitale Barrierefreiheit)
- WCAG 2.1 (Level AA) – internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
Ab wann gilt das BFSG?
- Gültig ab: 28. Juni 2025
- Übergangsregelungen: z. B. längere Fristen für bestehende Selbstbedienungsterminals (bis 2040)
Sanktionen bei Verstößen
- Marktüberwachung: durch die Bundesländer
- Bußgelder: bis zu 100.000 Euro möglich
- Folgen: Rückrufe, Vertriebsverbote oder Nutzungsuntersagung
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein Meilenstein für mehr digitale Inklusion in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen – und schafft dadurch bessere Nutzungsmöglichkeiten für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen.
Abgelegt in: